Gebrauchsinformationen zum LEGALON Madaus 156 mg Hartkapseln, 120 St
Gebrauchsinformationen zum Artikel Legalon Madaus 156 mg Hartkapseln:
Legalon Madaus 156 mg ist ein pflanzliches Arzneimittel, das zur unterstützenden Behandlung bei chronisch-entzündlichen Lebererkrankungen, Leberzirrhose und toxischen Leberschäden eingesetzt wird. Es ist nicht zur Behandlung von akuten Vergiftungen bestimmt. Die Arzneimitteltherapie ersetzt nicht die Vermeidung der die Leber schädigenden Ursachen wie Alkohol. Bei Gelbsucht sollte ein Arzt aufgesucht werden.
Die Dosierung für Erwachsene beträgt 2-mal täglich 1 Hartkapsel, unabhängig von der Mahlzeit. Die Gesamtdosis sollte nicht überschritten werden. Die Kapsel sollte unzerkaut mit ausreichend Flüssigkeit eingenommen werden. Die Dauer der Anwendung richtet sich nach der Art, Schwere und Verlauf der Erkrankung und sollte vom behandelnden Arzt bestimmt werden. Bei Nebenwirkungen oder Unsicherheit bezüglich der Anwendung sollte ein Arzt oder Apotheker konsultiert werden.
Legalon Madaus 156 mg darf nicht eingenommen werden, wenn man allergisch gegen Zubereitungen aus Mariendistelfrüchten oder andere Pflanzen aus derselben Pflanzenfamilie ist. Es ist auch kontraindiziert während der Schwangerschaft und Stillzeit. Bei akuten Vergiftungen ist ein Arzt aufzusuchen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sollten Legalon Madaus 156 mg nicht einnehmen.
Mögliche Nebenwirkungen können Magen-Darm-Beschwerden wie Übelkeit und Durchfall sowie Überempfindlichkeitsreaktionen der Haut wie Hautausschlag, Juckreiz und Atemnot sein. Bei Auftreten von Nebenwirkungen sollte ein Arzt konsultiert werden.
Die Inhaltsstoffe von Legalon Madaus 156 mg stammen aus der Pflanze Mariendistel und haben leberschützende Eigenschaften. Sie schützen die Leber vor Giften, fördern die Bildung neuer Leberzellen und reduzieren die Bildung entzündungserregender Stoffe im Körper.
Es können Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln auftreten. Es ist wichtig, vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel den Arzt oder Apotheker über andere angewendete Arzneimittel zu informieren.
Das Arzneimittel sollte für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden und nicht nach dem Verfallsdatum verwendet werden. Weitere Informationen sind in der Packungsbeilage verfügbar.
Quelle: Angaben der Packungsbeilage, Stand: 12/2017